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  • Kommt Ihnen als Arbeitgeber diese Situation bekannt vor:

Mein Mitarbeiter kommt ständig zu spät zur Arbeit ...


... darf ich ihn jetzt abmahnen?"

Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie Ihre Mitarbeiter abmahnen dürfen und wie Sie eine rechtssichere Abmahnung erstellen können:
Spezial-Report von:
Unterschrift Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Bild von Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke

Datum: Samstag, 4. September 2010

Die Abmahnung ist für Sie als Arbeitgeber das einfachste arbeitsrechtliche Mittel, um Ihre Mitarbeiter wieder zu vertragsgetreuem Verhalten zu veranlassen – bildlich gesprochen zeigen Sie Ihrem Arbeitnehmer die „gelbe Karte“

Und trotzdem ist kaum eine Tätigkeit für Sie nerviger und heikler, als eine Abmahnung zu schreiben. Dauernd sitzt die Angst im Nacken, weil schon ein falsches Wort an der falschen Stelle einen verlorenen Prozess bedeuten kann. Und tatsächlich werden von den Arbeitsgerichten Abmahnungen immer wieder als nicht wirksam angesehen, weil wichtige Regeln nicht beachtet wurden.

Konsequenz: Darauf gestützte Kündigungen sind nicht wirksam!

Abmahnungen rechtssicher erstellen und entschlüsseln GRATIS per PDF zum Sofort-Download:
Der Spezial-Report
„Abmahnung: So bekommen Sie Fehlverhalten in den Griff“

Geben Sie Blaumachern, Low Performern und unflexiblen Mitarbeitern ab sofort keine Chance mehr, mit ihrem Verhalten durchzukommen:

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  • wie Sie die gelbe Karte „Abmahnung“ rechtssicher ausspielen
  • wann Sie anstelle einer Abmahnung die sofortige Kündigung aussprechen können ohne Wenn und Aber
  • was Sie in eine Abmahnung schreiben müssen und was besser nicht
  • wie Sie wirkungsvoll gegen Blaumacher und Bummelanten vorgehen
  • welche Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitnehmer hat
  • wie Sie die Abmahnung erfolgreich als Führungsinstrument einsetzen können

  • Inklusive vielen Muster-Formulierungen

Hier ist Ihr Weg zur rechtssicheren Abmahnung:

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Liebe Personalverantwortliche,
lieber Personalverantwortlicher,

als Arbeitgeber und Vorgesetzter haben Sie es mit einer ganz besonderen Spezies zu tun: mit ... Arbeitnehmern. Und da gibt es Arbeitgeber oder Vorgesetzte, die erleben manchmal die haarsträubendsten Dinge:

  • Frau Müller arbeitet immer langsamer. Sie hält im wahrsten Sinne des Wortes den ganzen Betrieb auf. Doch wie gehen Sie als Arbeitgeber und Vorgesetzter in so einer Situation richtig vor? Und zwar menschlich und rechtlich?

  • Herr Meier ist ein echter Brückentag-Hopper. Und wenn das mal auf Grund der Urlaubsplanung der anderen Mitarbeiter nicht klappt, meldet er sich krank. Wie können Sie ihm trotz scheinbar wasserdichter Atteste nachweisen, dass er blaumacht - um dann die Notbremse zu ziehen?

  • Kollege Ernst weigert sich beharrlich, die Aufgaben erkrankter Kollegen mitzumachen. Schon mehrfach hat es deswegen einen Arbeitsrückstau gegeben. Wie viele Abmahnungen reichen aus, um ihm die rote Karte zu zeigen ohne dass das Gericht die Kündigung gleich wieder kassiert?

Fragen über Fragen. Fragen übrigens, auf die es eine verblüffend einfache Lösung gibt. Denn jetzt gibt es eine 100% rechtssichere, anwaltsgeprüfte Alternative. Und die ist für Sie sogar absolut GRATIS ...

So ersparen Sie sich böse Überraschungen
vor dem Arbeitsgericht:

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Neben einer kompletten Schritt-für-Schritt-Anleitung bekommen Sie für die häufigsten Verletzungen von arbeitsvertraglichen Pflichten fix und fertig ausformulierte Muster-Abmahnungsschreiben:

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Unternehmen abwandeln ... fertig!

Was könnte einfacher sein?

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Mit Sicherheit haben Sie als Geschäftsführer Besseres zu tun, als sich tagtäglich mit ärgerlichen Zwischenfällen wie Abmahnungen zu beschäftigen, oder?

Und genau diese Mühe nehme ich Ihnen ab! Hier klicken.

Sie sparen sich dadurch nicht nur eine Menge Anwaltskosten (das können rund 200 € pro Stunde sein), sondern können auch Ihre eigene Arbeitszeit noch effizienter machen. Übrigens:

Das gilt nicht nur für das Thema Abmahnungen. Sondern auch für alle anderen Themen rund ums Arbeitsrecht: Kündigungen. Elternzeit. Teilzeitkräfte. Urlaubsregelungen. Arbeitszeugnisse. Arbeitsverträge. Und, und, und ...

Gerade weil ich weiß, dass Sie als Personalverantwortlicher nicht unbegrenzt Zeit haben, hilft Ihnen mein alle 2 Wochen erscheinender neuer Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“ weiter.

Sie bekommen eine Ausgabe zum Test völlig GRATIS, wenn Sie sich den Spezialreport „Abmahnungen“ kostenlos herunterladen. Das ist ohne Risiko für Sie. Stellen Sie „Arbeitsrecht kompakt“ volle 30 Tage in Ihre persönlichen Arbeitsalltag unvoreingenommen auf die Probe! Klicken Sie dazu einfach hier.

In nicht mehr als 15 Minuten alle 2 Wochen sind Sie damit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auf dem Laufenden. Sie vermeiden künftig nicht nur teure Arbeitsgerichtsprozesse, sondern sparen auch viel Ärger und Zeit.

Bitte lesen Sie weiter, wenn auch nur eine der folgenden Annahmen auf Sie zutrifft:

Sie werden in den nächsten Wochen

  • einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen
  • eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen
  • ein Zeugnis formulieren
  • eine mehr als zweifelhafte Krankmeldung erhalten
  • Mitarbeitergespräche führen
  • Überstunden oder Versetzungen anordnen
  • einen Urlaubsantrag ablehnen
  • Einstellungsgespräche führen
  • eine Stellenanzeige online oder in der Zeitung aufgeben
  • einen Minijobber, Studenten, Rentner oder eine Aushilfe einstellen

Haben Sie hier ein paar Mal genickt? Vielleicht sogar geseufzt und Ihr Kinn aufgestützt und sich gefragt, wie Sie diese Aufgaben ohne Diskussionen, Ärger, Klagen und Rechtsanwalt hinkriegen? Glauben Sie mir: Das geht!

Überzeugen Sie sich deshalb gleich selbst, wie einfach, schnell, zeitsparend und verständlich Ihnen „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ hilft, in allen praxisrelevanten Fällen immer auf dem Laufenden zu sein!

Hier geht es um Ihre legitimen Rechte als Arbeitgeber

Zunächst möchte ich mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke. Ich bin seit 1998 geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Berater von Unternehmen und durch die regelmäßigen Schulungen von Arbeitsrichtern, Fachanwälten für Arbeitsrecht, Personalleitern und Vorgesetzten kann ich Ihnen eines versprechen: 

Arbeitsrecht kann auch Arbeitgeber-Recht sein!

Vorausgesetzt, Sie kennen die aktuellen Urteile der Arbeitsgerichte, die für Sie Recht sprechen. Genau deswegen habe ich den Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ entwickelt. Hier finden Sie kurz, verständlich und auf einen Blick alle neuen Urteile und Gesetze, die Sie als Arbeitgeber kennen und nutzen sollten.  

3 Beispiele für vermeidbare Niederlagen
(und was Sie daraus lernen können):


    Immerhin hat es ein Gutes, wenn Arbeitgeber einen Prozess vor dem Arbeitsgericht verlieren. Denn ich analysiere jedes Urteil und erarbeite

  • was das Urteil für die Praxis bedeutet
  • mit welchen Gestaltungen solche Situationen in Zukunft vermieden werden können
  • was SIE daraus lernen können.

    Das Ergebnis steht alle 2 Wochen in „Arbeitsrecht kompakt“. Brandaktuell und kompakt auf nur 8 Seiten. In klaren Worten. Angereichert mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten, die die Umsetzung vereinfachen. Wenn Sie sich das einmal ansehen möchten, dann klicken Sie bitte hier. Die neueste Ausgabe ist dann in 3 Tagen bei Ihnen – gratis und ohne Verpflichtung.

    Lesen Sie jetzt anhand der folgenden Beispiele, um was es konkret geht.

1. Beispiel: Die wirklichen Gefahren des AGG
zeigen sich erst nach und nach


    Kaum zu glauben, was sich gerade erst am Arbeitsgericht Osnabrück abgespielt hat: Ein Unternehmen hat 53 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. 50 davon wurden anschließend wegen Altersdiskriminierung kassiert. Dabei waren unter den Gekündigten Angehörige aller Altersgruppen!

    Dasselbe kann Ihnen auch bei alltäglichen Vorgängen wie Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Versetzungen usw. passieren. Da hilft nur, jedes einzelne Urteil der Arbeitsgerichte genau zu studieren, zu analysieren und „zwischen den Zeilen“ zu lesen. Das können und wollen Sie nicht? Brauchen Sie auch nicht! Denn das tue ich für Sie! Meine Empfehlungen können Sie in „Arbeitsrecht kompakt“ nachlesen.

Nehmen Sie mich nicht einfach so beim Wort. Ich spiele absolut fair und lege von vornherein alle Karten vor Ihnen auf den Tisch:

Bevor Sie sich für „Arbeitsrecht kompakt“ entscheiden, testen Sie meinen Informationsdienst erst einmal volle 30 Tage auf meine Kosten. Und bekommen nebenbei noch den wertvollen Sonder-Report „Abmahnung: So bekommen Sie Fehlverhalten in den Griff“ kostenlos dazu. Damit können Sie sofort beginnen, ein rechtssicheres Arbeitszeugnis aufzusetzen. Und das auch noch völlig GRATIS. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht?

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2. Beispiel: Befristeter Arbeitsvertrag


    Einer der wenigen erfreulichen Sachverhalte der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung ist die Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen. Das erlaubt Ihnen, flexibel auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren und z. B. projektbezogenen oder saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken, ohne sich langfristig zusätzliche Personalkosten ans Bein zu binden.

    So weit, so gut. Doch an die praktische Umsetzung einer rechtssicheren Befristung sind jede Menge Detailvorschriften geknüpft. Nur eine einzige davon zu verletzen kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Wenn Sie also Pech haben, erreichen Sie genau das Gegenteil davon, was Ihre Absicht war.

    Deswegen dürfen arbeitsrechtliche Vorgänge keine Frage von „Glück gehabt“ oder „Pech gehabt“ sein. Alles steht und fällt mit den aktuellen und natürlich absolut zuverlässigen Informationen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Meine Leser profitieren von meinen Empfehlungen in „Arbeitsrecht kompakt“. Wenn Sie in Zukunft auch dazugehören möchten, dann klicken Sie jetzt hier und fordern Sie Ihr Gratis-Exemplar zum kennenlernen an und sichern Sie sich den GRATIS-Sonder-Report „Abmahnung: So bekommen Sie Fehlverhalten in den Griff“. Sie erhalten ihn ganz einfach als PDF zum Sofort-Download.

3. Beispiel: Kündigung und deren Hürden – Frist, Begründung, Zugang


    Kein Arbeitgeber kündigt gern – denn da hängt immer ein Schicksal dran und für Sie leider auch eine kaum zu überschauende Vielzahl von Fallstricken. Ich habe schon zig Fälle erlebt, in denen die Kündigung schlicht an einer dieser Hürden gescheitert ist:

  • die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten
  • die Begründung war nicht wasserdicht
  • der Zugang der Kündigung war misslungen.

    Sie kündigen einem Mitarbeiter, weil Sie ihn – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr bei sich sehen wollen. Und wenn das Gericht Sie dann zur Weiterbeschäftigung verurteilt, ist alles noch schlimmer als vorher, denn das Klima ist vergiftet und Sie können nichts mehr tun. Viele Arbeitgeber kaufen sich dann mit entsprechenden Abfindungen frei. Da kommt sehr schnell ein hoher fünfstelliger Betrag zusammen.

    All das können Sie leicht vermeiden. Halten Sie sich auf dem Laufenden über die ständig steigenden Anforderungen der Gerichte an verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigungen. Verlassen Sie sich auf „Arbeitsrecht kompakt“.

Bitte klicken Sie hier und fordern Sie gratis ein druckfrisches Exemplar der Originalausgabe von „Arbeitsrecht kompakt“ an und erhalten Sie zusätzlich den GRATIS-Sonder-Report „Abmahnung: So bekommen Sie Fehlverhalten in den Griff“ als PDF zum Sofort-Download



Sie müssen definitiv nichts zurückschicken. Sowohl Ihre Test-Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt“, als auch Ihren Sonder-Report „Abmahnung: So bekommen Sie Fehlverhalten in den Griff“ dürfen Sie behalten und uneingeschränkt nutzen. Versprochen!

Testen Sie selbst: Hätten Sie's gewusst?

    Das hier ist nur ein „Trockentest“. Doch bedenken Sie: Eine falsche Antwort im richtigen (Arbeits-)Leben kann Sie eine Menge Geld und Nervenkosten. Das ist der Grund, warum Sie bei der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung immer auf dem neuesten Stand der Dinge sein müssen. (Eigentlich müssen Sie gar nichts – aber das hier ist wirklich wichtig!)

Testen Sie Ihr Wissen:

Ihre Antwort:
JA     NEIN

1. Frage:

Ist das Verbot der privaten Internetnutzung mitbestimmungspflichtig? (Achtung: neues BAG-Urteil!)

2. Frage:

Ist die Einschränkung der privaten Internetnutzung mitbestimmungspflichtig?

3. Frage:

Rauchverbot in Kraft: Müssen Sie Raucherpausen bezahlen?

4. Frage:

Müssen Sie alte Arbeitsverträge auf das Rentenalter von 67 ändern?

5. Frage:

Dürfen Sie ältere Vorgänge für eine fristlose Kündigung heranziehen?

6. Frage:

Wird für jede Mehrarbeit ein Überstundenzuschlag fällig?

7. Frage:

Beginnt jedes Arbeitsverhältnis automatisch mit einer Probezeit?



    Diese und viele andere Fragen beantworte ich in „Arbeitsrecht kompakt“ für Sie klipp und klar. Und das ist noch nicht alles: Sie erhalten praktische Umsetzungshilfen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Musterformulierungen. Hier klicken für Ihren Gratis-TestAuf diese können Sie sogar zugreifen, wenn Sie mal eine Ausgabe verpasst oder verlegt haben. Denn in der umfangreichen Online-Datenbank, auf die ganz exklusiv nur Leser Zugriff haben, finden Sie mit Sicherheit jede gesuchte Zusatzinformation. Klicken Sie rechts auf den Button und überzeugen Sie sich jetzt selbst.

Mein Motto:
So knapp wie möglich, so detailliert wie nötig

Alle 2 Wochen 8 Seiten genügen mir, um Ihnen Neues und Relevantes aus dem Arbeitsrecht zu berichten. Natürlich mit den konkreten Auswirkungen und praxisnah für eine wirklich einfache Umsetzung. Gerade haben wir die neueste Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt“ ausgeliefert und für Sie ein Exemplar zurückgelegt. Möchten Sie es sich einmal anschauen?

    Ich verspreche Ihnen: Das kostet Sie keinen Cent und ist vollkommen ohne Risiko. Bitte klicken Sie jetzt hier, dann ist die Ausgabe (spätestens) in 3 Werktagen bei Ihnen und der GRATIS-Spezial-Report „Abmahnung: So bekommen Sie Fehlverhalten in den Griff" ist sofort für Sie als PDF zum Sofort-Download verfügbar.

Zweifeln Sie nie mehr:
Ab jetzt sind Sie arbeitsrechtlich immer up to date


    Im Grunde geht es doch beim Arbeitsrecht immer um dieselben Themen und dieselben Fragestellungen. Und im Grunde wissen Sie ja auch, wie Sie in jeder Situation vorgehen müssen. Doch bleibt manchmal ein kleiner nagender Zweifel, ob nicht inzwischen ein neues Urteil – sei es auf Landesebene oder vom BAG oder EuGH – etwas ganz anderes verlangt?

    Ich muss Ihnen leider sagen: Ihre Zweifel bestehen zu Recht. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht. Was gestern noch Recht war, kann Sie morgen schon teuer zu stehen kommen!

    Die gute Nachricht: Sie brauchen nur 8 Seiten alle 2 Wochen zu lesen, und schon sind Sie garantiert immer auf dem neuesten Stand, und zwar mit „Arbeitsrecht kompakt“, das Sie hier und jetzt gratis kennenlernen können.
Ein Klick genügt!

Garantiert auf dem neuesten Stand –
bei Standardfragen und bei Sonderfällen


    Als Arbeitgeber geht es für Sie meistens um Sachverhalte wie

  • Arbeitsverträge
  • Abmahnungen und Kündigungen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Zeugnisse usw.

    Denken Sie jetzt nicht: „Das habe ich doch schon 100-mal gemacht. Was soll da schon schiefgehen?“ Vergessen Sie nicht, dass das Arbeitsrecht auch „Einzelfallrecht“ ist. Das bedeutet: Was 100-mal richtig war, kann beim nächsten Fall vor Gericht landen, weil eine unscheinbare Kleinigkeit doch eben anders war.

    Und natürlich können bewährte Formulierungen von gestern schon heute Makulatur sein. Nur durch schnellste Information sind und bleiben Sie auf der sicheren Seite. Deswegen mein Rat: Lassen Sie mich für Sie erarbeiten, was HEUTE rechtssicher ist. Das geht ganz schnell und ganz einfach: In „Arbeitsrecht kompakt“ haben Sie alle 2 Wochen auf 8 Seiten ganz kompakt alles beieinander, was Sie für Ihre tägliche Personalarbeit brauchen.

Bitte testen Sie es selbst! Fordern Sie hier gratis und ohne Risiko
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    Als erfahrener Personalverantwortlicher wissen Sie: Die Sonderfälle sind es, die aufhalten und die auch die meisten Risiken bergen. Da fragt sich: Gibt es Präzedenzfälle? Welche versteckten Fallen müssen umschifft werden? Verlassen Sie sich auch hier auf meine Empfehlungen in „Arbeitsrecht kompakt“.

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Denn hier werden Sie alle 2 Wochen über die neuesten und für Sie wichtigen Urteile und deren Auswirkungen informiert. Das aber so konkret und knapp, dass Sie nicht mehr als 15 Minuten pro Ausgabe zu investieren brauchen, um wieder topinformiert UND rechtlich auf der sicheren Seite zu sein!

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Mit besten Grüßen

Ihr

Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke

Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Chefredakteur „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“

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Als Leser oder Leserin von „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ können Sie zahlreiche Mehrwertdienste nutzen:

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Redaktionssprechstunde inklusive: 7 x 24 Stunden per E-Mail oder Fax erreichbar

Wir sind für Sie da. Im wahrsten Sinne des Wortes. Noch Fragen? Wie ist die Rechtslage? Nutzen Sie die Möglichkeit und sprechen Sie mit uns persönlich: Per Fax oder E-Mail können Sie uns Ihr konkretes Anliegen schildern – damit auch wirklich keine Fragen mehr offenbleiben.

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Bitte senden Sie mir deshalb die neueste Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt“, die ich auf jeden Fall behalten darf, umgehend zu. Wenn ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Postkarte, Fax oder
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