Die Abmahnung ist für Sie als Arbeitgeber das einfachste arbeitsrechtliche Mittel, um Ihre Mitarbeiter wieder zu vertragsgetreuem Verhalten zu veranlassen – bildlich gesprochen zeigen Sie Ihrem Arbeitnehmer die „gelbe Karte“ Und trotzdem ist kaum eine Tätigkeit für Sie nerviger und heikler, als eine Abmahnung zu schreiben. Dauernd sitzt die Angst im Nacken, weil schon ein falsches Wort an der falschen Stelle einen verlorenen Prozess bedeuten kann. Und tatsächlich werden von den Arbeitsgerichten Abmahnungen immer wieder als nicht wirksam angesehen, weil wichtige Regeln nicht beachtet wurden. Konsequenz: Darauf gestützte Kündigungen sind nicht wirksam!
Liebe Personalverantwortliche, lieber Personalverantwortlicher, als Arbeitgeber und Vorgesetzter haben Sie es mit einer ganz besonderen Spezies zu tun: mit ... Arbeitnehmern. Und da gibt es Arbeitgeber oder Vorgesetzte, die erleben manchmal die haarsträubendsten Dinge:
Fragen über Fragen. Fragen übrigens, auf die es eine verblüffend einfache Lösung gibt. Denn jetzt gibt es eine 100% rechtssichere, anwaltsgeprüfte Alternative. Und die ist für Sie sogar absolut GRATIS ... So ersparen Sie sich böse Überraschungen Ich habe für Sie einen GRATIS-Spezial-Report zusammengestellt, mit dem Sie in wenigen Minuten in nur 4 Schritten (!) ohne Anwalt und ohne sonstige fremde Hilfe eine 100% rechtssichere Abmahnung erstellen. Sie bekommen ihn, wenn Sie hier klicken. Doch nicht nur das: Neben einer kompletten Schritt-für-Schritt-Anleitung bekommen Sie für die häufigsten Verletzungen von arbeitsvertraglichen Pflichten fix und fertig ausformulierte Muster-Abmahnungsschreiben: Unternehmen abwandeln ... fertig! Was könnte einfacher sein? So schnell und vor allem rechtssicher haben Sie noch nie einen heiklen arbeitsrechtlichen Zwischenfall wieder vom Tisch bekommen! Denn Hand aufs Herz: Mit Sicherheit haben Sie als Geschäftsführer Besseres zu tun, als sich tagtäglich mit ärgerlichen Zwischenfällen wie Abmahnungen zu beschäftigen, oder? Und genau diese Mühe nehme ich Ihnen ab! Hier klicken. Sie sparen sich dadurch nicht nur eine Menge Anwaltskosten (das können rund 200 € pro Stunde sein), sondern können auch Ihre eigene Arbeitszeit noch effizienter machen. Übrigens: Das gilt nicht nur für das Thema Abmahnungen. Sondern auch für alle anderen Themen rund ums Arbeitsrecht: Kündigungen. Elternzeit. Teilzeitkräfte. Urlaubsregelungen. Arbeitszeugnisse. Arbeitsverträge. Und, und, und ... Gerade weil ich weiß, dass Sie als Personalverantwortlicher nicht unbegrenzt Zeit haben, hilft Ihnen mein alle 2 Wochen erscheinender neuer Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“ weiter. Sie bekommen eine Ausgabe zum Test völlig GRATIS, wenn Sie sich den Spezialreport „Abmahnungen“ kostenlos herunterladen. Das ist ohne Risiko für Sie. Stellen Sie „Arbeitsrecht kompakt“ volle 30 Tage in Ihre persönlichen Arbeitsalltag unvoreingenommen auf die Probe! Klicken Sie dazu einfach hier. In nicht mehr als 15 Minuten alle 2 Wochen sind Sie damit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auf dem Laufenden. Sie vermeiden künftig nicht nur teure Arbeitsgerichtsprozesse, sondern sparen auch viel Ärger und Zeit. Bitte lesen Sie weiter, wenn auch nur eine der folgenden Annahmen auf Sie zutrifft:Sie werden in den nächsten Wochen
Haben Sie hier ein paar Mal genickt? Vielleicht sogar geseufzt und Ihr Kinn aufgestützt und sich gefragt, wie Sie diese Aufgaben ohne Diskussionen, Ärger, Klagen und Rechtsanwalt hinkriegen? Glauben Sie mir: Das geht! Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke: „Ich lade Sie ein, jetzt die neueste, druckfrische Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ kostenlos kennen zu lernen.“ Überzeugen Sie sich deshalb gleich selbst, wie einfach, schnell, zeitsparend und verständlich Ihnen „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ hilft, in allen praxisrelevanten Fällen immer auf dem Laufenden zu sein! Hier geht es um Ihre legitimen Rechte als ArbeitgeberZunächst möchte ich mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke. Ich bin seit 1998 geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Berater von Unternehmen und durch die regelmäßigen Schulungen von Arbeitsrichtern, Fachanwälten für Arbeitsrecht, Personalleitern und Vorgesetzten kann ich Ihnen eines versprechen: Arbeitsrecht kann auch Arbeitgeber-Recht sein! Vorausgesetzt, Sie kennen die aktuellen Urteile der Arbeitsgerichte, die für Sie Recht sprechen. Genau deswegen habe ich den Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ entwickelt. Hier finden Sie kurz, verständlich und auf einen Blick alle neuen Urteile und Gesetze, die Sie als Arbeitgeber kennen und nutzen sollten.3 Beispiele für vermeidbare Niederlagen
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Testen Sie Ihr Wissen: |
Ihre Antwort: |
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1. Frage: |
Ist das Verbot der privaten Internetnutzung mitbestimmungspflichtig? (Achtung: neues BAG-Urteil!) |
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2. Frage: |
Ist die Einschränkung der privaten Internetnutzung mitbestimmungspflichtig? |
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3. Frage: |
Rauchverbot in Kraft: Müssen Sie Raucherpausen bezahlen? |
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4. Frage: |
Müssen Sie alte Arbeitsverträge auf das Rentenalter von 67 ändern? |
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5. Frage: |
Dürfen Sie ältere Vorgänge für eine fristlose Kündigung heranziehen? |
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6. Frage: |
Wird für jede Mehrarbeit ein Überstundenzuschlag fällig? |
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7. Frage: |
Beginnt jedes Arbeitsverhältnis automatisch mit einer Probezeit? |
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Diese und viele andere Fragen beantworte ich in „Arbeitsrecht kompakt“ für Sie klipp und klar. Und das ist noch nicht alles: Sie erhalten praktische Umsetzungshilfen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Musterformulierungen.
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So knapp wie möglich, so detailliert wie nötig
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Im Grunde geht es doch beim Arbeitsrecht immer um dieselben Themen und dieselben Fragestellungen. Und im Grunde wissen Sie ja auch, wie Sie in jeder Situation vorgehen müssen. Doch bleibt manchmal ein kleiner nagender Zweifel, ob nicht inzwischen ein neues Urteil – sei es auf Landesebene oder vom BAG oder EuGH – etwas ganz anderes verlangt?
Ich muss Ihnen leider sagen: Ihre Zweifel bestehen zu Recht. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht. Was gestern noch Recht war, kann Sie morgen schon teuer zu stehen kommen!
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Denken Sie jetzt nicht: „Das habe ich doch schon 100-mal gemacht. Was soll da schon schiefgehen?“ Vergessen Sie nicht, dass das Arbeitsrecht auch „Einzelfallrecht“ ist. Das bedeutet: Was 100-mal richtig war, kann beim nächsten Fall vor Gericht landen, weil eine unscheinbare Kleinigkeit doch eben anders war.
Und natürlich können bewährte Formulierungen von gestern schon heute Makulatur sein. Nur durch schnellste Information sind und bleiben Sie auf der sicheren Seite. Deswegen mein Rat: Lassen Sie mich für Sie erarbeiten, was HEUTE rechtssicher ist. Das geht ganz schnell und ganz einfach: In „Arbeitsrecht kompakt“ haben Sie alle 2 Wochen auf 8 Seiten ganz kompakt alles beieinander, was Sie für Ihre tägliche Personalarbeit brauchen.
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Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
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